Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet und ist in seinen Ausführungen nicht weisungsgebunden. Hierauf muss der ö. b. u. v. Sachverständige einen Eid leisten und gilt vor Gericht damit als allgemein beeidet. Im Vertrauen auf diesen geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung), da nur sie ihre besondere Sachkunde vor einem entsprechenden Fachgremium nachgewiesen haben. Selbstverständlich gelten diese Grundpflichten eines ö. b. u. v. Sachverständigen nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem anderen Auftraggeber. Nur Bewerber, die ihre fachliche und persönliche Qualifikation im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen konnten, haben einen Anspruch auf die Bestellung.

Der sogenannte Bestellungstenor gibt Auskunft über die bestellende Behörde und den Fach- bzw. Tätigkeitsbereich. Ein Bestellungstenor lautet zum Beispiel "von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle". Durch die Nennung sowohl der bestellenden Behörde als auch des Tätigkeitsbereiches ist es für einen Ratsuchenden erleichtert, einen ortsansässigen Sachverständigen aus dem jeweiligen Fachgebiet zu finden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden i. d. R. für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird geprüft, ob noch alle Voraussetzungen vorliegen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob der Sachverständige seiner Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind.

Alle von den in Deutschland ansässigen 80 IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in einem offiziellen bundesweitem Sachverständigenverzeichnis geführt. Dies enthält Angaben zu 8.446 (Stand November 2011) von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.